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   BGH, 16.07.2003 - IV ZR 310/02   

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https://dejure.org/2003,1725
BGH, 16.07.2003 - IV ZR 310/02 (https://dejure.org/2003,1725)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2003 - IV ZR 310/02 (https://dejure.org/2003,1725)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - IV ZR 310/02 (https://dejure.org/2003,1725)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Recht eines Versichungsnehmers auf ärztliche Neubemessung der Invalidität

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die Versicherungsleistung nach 6/10 des Beinwerts bzw. nach einem Invaliditätsgrad von 42 Prozent; Anspruch auf Invaliditätsentschädigung aus einer Unfallversicherung; Leistungsfreiheit des Versicherers aufgrund von Obliegenheitsverletzungen des ...

  • Judicialis

    AUB 88 § 9 IV; ; AUB 88 § 11 IV

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 9 IV; AUB 88 § 11 IV
    Obliegenheit des VN zu einer Nachuntersuchung (§ 9 IV AUB 88) entfällt jedenfalls nach Ablauf der Dreijahresfrist (§ 11 IV Abs. 1 AUB 88)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 88 §§ 9 IV 11 IV
    Untersuchung des Versicherungsnehmers durch vom Versicherer beauftragte Ärzte in der Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Untersuchung durch von Versicherung bestimmten Arzt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1328
  • MDR 2003, 1289
  • VersR 2003, 1165
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.05.1994 - IV ZR 192/93

    Rechte und Pflichten der Parteien eines Unfallversicherungsvertrages nach

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - IV ZR 310/02
    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 4. Mai 1994 - IV ZR 192/93 - VersR 1994, 971 unter 1) hat bereits zur Klausel des § 13 Nr. 3a AUB 61 ausgesprochen, daß der Versicherungsnehmer nach Ablauf der dort festgelegten Dreijahresfrist nicht mehr gehalten ist, sich auf Verlangen des Versicherers einer ärztlichen Untersuchung und Begutachtung zu unterziehen.
  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04

    Berufung des Versicherers auf die nicht rechtzeitige Feststellung der Invalidität

    Die Obliegenheit des Versicherungsnehmers, die ihn behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden (§ 9 V AUB 88), dient dem Interesse des Versicherers an einer Überprüfung der Behauptungen des Versicherungsnehmers (vgl. zur Untersuchungsobliegenheit Senatsurteil vom 16. Juli 2003 - IV ZR 310/02 - VersR 2003, 1165 unter B I 1 a).
  • BGH, 02.12.2009 - IV ZR 181/07

    Herbeiführung der Neubemessung der Invalidität als Pflicht einees

    Aus Sicht des Versicherers bestand keine Veranlassung mehr zu weiteren Untersuchungen durch von ihm beauftragte Ärzte (vgl. Senatsurteil vom 16. Juli 2003 - IV ZR 310/02 - VersR 2003, 1165 unter B I 1 a).

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 16. Juli 2003 (aaO) angedeutet hat, dass auch im Rahmen der Neubemessung von Invalidität eine Bindung des Versicherungsnehmers an die Obliegenheit in § 9 IV AUB 88 eintreten könnte, stand das unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer das Recht auf ärztliche Neubemessung ausübt, insbesondere eine solche auch herbeiführt und darauf gestützt eine höhere Entschädigung verlangt.

  • BGH, 13.05.2009 - IV ZR 211/05

    Umfang des rechtlichen Rechts im Zivilverfahren

    Nach beiden hier einschlägigen Bedingungswerken kommt es auf den zu diesem Zeitpunkt erkennbaren, d.h. hinreichend prognostizierbaren Dauerzustand an, wenn eine Erstfeststellung stattgefunden hat und die Neubemessung bedingungsgemäß möglich ist (Senatsbeschluss vom 16. Januar 2008 - IV ZR 271/06 - VersR 2008, 527 f.; Senatsurteile vom 20. April 2005 - IV ZR 237/03 - VersR 2005, 927 unter II 1 und vom 16. Juli 2003 - IV ZR 310/02 - VersR 2003, 1165 unter B I 1 b).
  • OLG Nürnberg, 19.08.2021 - 8 U 1139/21

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Erhebung des

    bb) Im Zusammenhang mit dem geltend gemachten Anspruch aus einer privaten Unfallversicherung obliegt dem Kläger als Versicherungsnehmer nach allgemeinen Grundsätzen der Nachweis des Umfangs der unfallbedingten dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2003 - IV ZR 310/02, NJW-RR 2003, 1328, 1330; BeckOK-VVG/Jacob, § 180 Rn. 47 [Stand: 03.05.2021]).

    Wenn die Richtigkeit eines Privatgutachtens bestritten worden ist, muss der Tatrichter vielmehr ein gerichtliches Gutachten einholen, sofern die beweisbelastete Partei dies beantragt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2003 - IV ZR 310/02, NJW-RR 2003, 1328, 1330; Gehrlein, VersR 2003, 574).

  • BGH, 28.10.2015 - IV ZR 139/15

    Gehörsverletzung im Deckungsprozess gegen eine private Unfallversicherung:

    Zutreffend ist das Berufungsgericht allerdings entgegen der Auffassung der Beschwerde davon ausgegangen, dass hier mit Rücksicht auf den qualifizierten Vorbehalt der Rückforderung die Beweislast für das Behaltendürfen der Vorauszahlung der Versicherungsnehmer, die Klägerin, trage (Senatsurteil vom 16. Juli 2003 - IV ZR 310/02, VersR 2003, 1165, juris Rn. 22 f.).
  • OLG Koblenz, 14.01.2010 - 10 U 411/09

    Einbruchdiebstahlversicherung: Beweislast für Rückforderung unter Vorbehalt

    Ein derartiger Vorbehalt dient regelmäßig nur dazu, dem Verständnis der Leistung des Versicherers als Anerkenntnis entgegen zu treten und die Wirkung des § 814 BGB auszuschließen (vgl. BGH VersR 2003, 1165).
  • OLG Koblenz, 22.02.2010 - 10 U 411/09

    Einbruchdiebstahlversicherung: Versicherungsort bei Angabe einer postalischen

    Ein derartiger Vorbehalt dient regelmäßig nur dazu, dem Verständnis der Leistung des Versicherers als Anerkenntnis entgegen zu treten und die Wirkung des § 814 BGB auszuschließen (vgl. BGH VersR 2003, 1165).
  • OLG Köln, 29.05.2006 - 5 U 5/06
    Die Entscheidung des BGH vom 16.07.2003 (VersR 2003, 1165) steht nicht entgegen.
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